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(6) Bürgerbeteiligung ist:

Gruppenegoismus oder Schwarmintelligenz?

 

Politiker, die ihre Wähler bevormunden, ihnen aber so wenig politische Mitwirkung wie nur möglich zugestehen wollen, versuchen, Partizipation als Egoismus kleinerer Gruppen zu verteufeln.

Diese oberflächliche und billige Behauptung widerspricht sowohl den Erkenntnissen der Wissenschaft als auch denen der partizipativen Praxis.

Neurobiologische Untersuchungen haben ergeben, dass der Mensch zwar egoistisch handelt, so lange er nicht erkennt, dass er dadurch andere Menschen schädigt.  Dieser Egoismus endet aber dort, wo sich der Mensch als Teil einer Gemeinschaft erkennt, der er keinen Schaden zufügen will. Es ist natürlich, dass der Mensch primär an sich selber denkt.

Interesse ist nicht gleich Egoismus

Das gilt für die Interessen von Bürgerinitiativen genau so wie für die Interessen der politischen Parteien, ob es um Hundekot, Rauchverbot oder Bauvorhaben geht. Die Größe der dabei politisch auftretenden Gruppe (Bürgerinitiative, Partei, Interessenvertretung, NGO) hängt meistens von der lokalen oder überregionalen Bedeutung des Interesses ab. Dabei repräsentieren Politiker sehr oft nicht das sogenannte öffentliche Interesse, also zumindest das der von einer Frage betroffenen Bevölkerung, und schon gar nicht das der Mehrheit dieser Betroffenen.

Überlegenheit der „kollektiven Intelligenz“

Die sogenannte „Schwarmintelligenz“ hat sich zudem sowohl in lokal beschränkten Fragen als auch in bundesweit bedeutsamen Entscheidungen der Intelligenz regierender Politiker als überlegen erwiesen. Die Entscheidung der österreichischen Bevölkerung gegen Atomkraftwerke kann als Beispiel dafür dienen, wieviel weiter die Schwarmintelligenz in die Zukunft blickt – siehe Tschernobyl und Fukushima – als mit Parteischeuklappen versehene Politiker, die sich auf unfehlbare Expertenmeinungen oder gar eine (nur) ihnen zugängliche „höhere Eingebung“ berufen – in einer Republik, in der das Recht vom Volk ausgeht, eine schon bemerkenswert rückschrittliche Geisteshaltung.

Helmut Hofmann

(wird fortgesetzt)

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