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Dorf bleiben

Die neue NÖ Bauordnung  in der Phase der Bürgerbegutachtung

 

Unsere unabhängige Bürgerinitiative hat sich zur Aufgabe gemacht, auf die boomende Bauaktivität von überdimensionierten Wohnanlagen im ländlichen Raum aufmerksam zu machen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass sich derzeit die neue NÖ Bauordnung  in der Phase der Bürgerbegutachtung befindet: http://www.noe.gv.at/Politik-Verwaltung/Landesverwaltung/Derzeit-aktuelle-Buergerbegutachtungen/-2014-08-08_BG_Bauordnung.html  Stellungnahmen sind bis zum 8. August 2014 möglich.

Ziel der neuen NÖ Bauordnung ist eine Vereinfachung der Verfahren, einige  Bestim­mungen führen aber zu stark beschnittenen Bürgerrechten und zu einer unzulässigen Bevorzugung von kommerziellen Bauträgern und politischen Entscheidungsträgern. Bürgerrechte dürfen nicht durch ein Gesetz ausgehebelt werden, in einem rechts­staatlichen Verfahren muss gerade auf die Schwächeren (im Regelfall nicht mit der komplexen Materie vertrauten Anrainer)  Rücksicht genommen werden,  damit auch sie ihre Position vertreten können – diese Gesetzesvorlage bewirkt (gewollt?) das Gegenteil.

Einige von der BI besonders kritisierte Passagen:

§ 5 (4) Aufschiebende Wirkung: Die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht hat nur aufschiebende Wirkung, wenn sie von der Baubehörde zuerkannt wird. Die BI fordert:

  • Grundsätzliche aufschiebende Wirkung für Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht.
  • Gerade bei größeren Bauprojekten ist die Regelung, wonach der Bürgermeister Baubehörde I. Instanz, der Gemeindevorstand II. Instanz im Verfahren ist, höchst problematisch: Befangenheit und der Verdacht der Parteilichkeit sind in kleineren Gemeinden vorprogrammiert! Entscheidungsbefugnisse der Baubehörden sind im Bauverfahren so weitreichend, dass Bürgermeister mit der komplexen Materie gerade bei größeren Bauvorhaben überfordert sind und Bauträger leicht in ihrem Sinne Einfluss nehmen können.

§ 6 (1) Parteien und Nachbarn: Beschränkung der  Parteienstellung auf jene Nachbarn, die durch das fertiggestellte Bauwerk in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten beeinträchtigt werden können. Die BI fordert:

  • Keine Beschränkung der Parteienstellung (wer legt fest, ob jemand beeinträchtigt werden könnte?), sondern im Gegenteil
  • Ausweitung der Parteienstellung, denn ein größeres Bauvorhaben betrifft nicht nur die direkt angrenzenden Nachbarn, sondern oftmals den ganzen Ort(steil). Daher Parteienstellung für damit befasste Beteiligte und dementsprechend eine Ausweitung der taxativ aufgezählten subjektiv-öffentlichen Rechte.

§ 6 (2) Subjektiv-öffentliche Rechte: Das Recht auf ausreichende Belichtung der Hauptfenster (freier Lichteinfall unter 45 °) Die BI fordert:

  • Immer mehr Wohnhäuser werden nach Niedrigenergie- bzw. Passivhausstandards errichtet. Die Frage der ausreichenden Belichtung ist für das Energiekonzept dieser Gebäude zentral. Daher muss die  Festlegung des Lichteinfallswinkels  diese neuen Anforderungen unbedingt berücksichtigen.

§ 18 (3) Antragsbeilagen: Die Behörde kann auf die Einholung von Gutachten verzichten, wenn der Bauwerber Bestätigungen(!) vorweist, dass das Bauvorhaben den Vorschriften entspricht.  Die BI fordert:

  • Verpflichtung der Baubehörde zur Einholung unabhängiger  Gutachten, außer die Parteien verzichten ausdrücklich darauf
  • Klärung, wer als „unabhängig“ gilt – Amtssachverständige stehen alleine aufgrund ihrer dienstrechtlichen Stellung in einem Naheverhältnis zur Behörde und sind darum nicht unabhängig!

 

Weitere auffällige Änderungen betreffen die Errichtung von Spielplätzen, PKW- und Fahrradabstellanlagen (Freikaufen von diesen Verpflichtungen wird möglich!)

 

Als Bürgerinitiative „Dorf bleiben“ werden wir auf jeden Fall eine ausführliche Stellungnahme zur geplanten NÖ Bauordnung abgeben und würden uns über eine Unterstützung von anderen Bürgerinitiativen oder Einzelpersonen freuen.

Bei Interesse sind wir gerne bereit, Ihnen die genaueren Formulierungen zu übermitteln, damit Sie entscheiden können, ob diese für Sie passend sind (bitte bis 30. Juli 2014, Mail an dorf.bleiben@gmx.at).

E. Perschl

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