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Sehr geehrter Herr Bundespräsident...............

In diesem Schreiben wendet sich der Obmann der Aktion21-Austria, Franz Köck an den Bundespräsidenten mit einer Säumnisbeschwerde gegen die österreichische Bundesregierung!

Überraschen schnell erfolgte eine Antwort

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Als Obmann der Plattform für Bürgerinitiativen „Aktion 21 –Austria“ erhebe ich im Namen unserer Mitglieds-Bürgerinitiativen eine Säumnisbeschwerde gegen die Österr. Bundesregierung.

Österreich ist seit 2005 Mitglied des Übereinkommens – kurz Aarhus-Konvention – und dieses Übereinkommen ist bis dato nicht zur Gänze umgesetzt; dadurch werden den Bürgern elementare Rechte vorenthalten, wie der EuGH in seinen Urteilen C-570/13 und C- 137/14 festgestellt hat. Es kann nicht toleriert werden, wenn nach 10 Jahren „Aarhus-Konvention“ erst mit  Diskussionen begonnen wird, ob und welche legistische Maßnahmen insbesondere aufgrund des Urteils C-137/14 erforderlich sein werden.

Die „Aktion 21 Austria“ ersucht Sie auch im Namen ihrer Mitglieds-Bürgerinitiativen, dafür Sorge zu tragen dass die Bürger zu Ihren Rechten kommen.

Wir fordern daher die Österr. Bundesregierung auf, die „Aarhus-Konvention“ prompt, ohne Abstriche umzusetzen.

Ich hoffe, mich nicht umsonst an Sie gewandt zu haben und freue mich über Ihre Antwort.

 

Hochachtungsvoll
Franz Köck
 

Die Präsidentschaftskanzlei antwortet. KLICK HIER

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