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Vernetzte Bürgerinitiativen bei der Landesregierung

Am 22.9.2014 fand im Büro von Landesrat Stephan Pernkopf ein informelles Gespräch zwischen VertreterInnen vernetzter Bürgerinitiativen und Beamten der NÖ Landesregierung zum Thema „überdimensionierte Wohnanlagen“ statt.

 

Seitens dem Amt der NÖ Landesregierung waren Herr DI Maier vom Büro LR Pernkopf, Baudir. DI Morwitzer, Herr Mag. Kirbes vom Bürgerbüro Landhaus St. Pölten, Frau DI Eichlinger von der Abteilung Baudirektion-Ortsbildpflege, Herr    Dr. Kienastberger von der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht sowie Herr Stocker von der NÖ Wohnbauförderung.

Inhalt des Gespräches waren unter anderem die zweifelhaften und teilweise gesetzeswidrigen Vorgangsweisen in Bauverfahren von großen Wohnanlagen. Vor allem manche Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz sind oft mit der komplexen Materie des Verwaltungs- und Baurechts überfordert und treffen fehlerhafte Entscheidungen.

Ebenso wird von den Initiativen die Unabhängigkeit der in die Verfahren seitens der Baubehörde eingebundenen Gutachter zu den einzelnen Sachthemen (Ortsbild, Emissionen, Standsicherheit,…) sehr angezweifelt. Als Beispiele kamen zur Sprache

  • enge (geschäftliche) Beziehungen zw. Bauträgern und Gutachtern
  • selbst für Laien als mangelhaft erkennbare fachliche Inhalte der Gutachten
  • inhaltlich ähnliche, oft wortidente Gutachten für verschiedene Projekte
  • Gutachten von nicht zur Sache gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
  • Gutachten im Bauakt, die nicht unterzeichnet sind, u.v.m.  …

Die verschiedenen Genossenschaften und Bauträger sind mit den politischen Entscheidungsträgern gut vernetzt und haben großen finanziellen und dadurch auch juristischen Hintergrund. Die Möglichkeiten der von ortsunüblichen Bauprojekten betroffenen Anrainer auf Rechtssicherheit sind sehr minimiert und mit hohem Kostenrisiko verbunden. Den wenigen Möglichkeiten des Einspruchs wird nicht selten sogar mit Drohungen entgegengetreten („wir können noch viel größer bauen“, „wir werden finanzielle Einbußen durch Verzögerung des Projektes einklagen“,…).

Die von den Bürgerinitiativen kritisierte neue Bauordnung war ebenso Thema, wie auch die geringen rechtlichen Möglichkeiten der Bürger an Mitbeteiligung bei großen Bauprojekten, obwohl die Betroffenheit oft weiter reicht, als es das Gesetz zugesteht. Seitens des Landtages wird derzeit die Novelle der neuen Bauordnung geprüft und wahrscheinlich demnächst beschlossen.

 

Eine Möglichkeit sich einem Bauverfahren als Beteiligter anzuschließen bietet der § 8 AVG

 (Info:   http://www.jusline.at/8_Beteiligte;_Parteien_AVG.html)

Gesetzesbrüche, wie sie im Zusammenhang mit Großprojekten oft passieren, werden nicht rechtmäßiger, wenn man dem, der diese aufzeigt (Anrainer, Beteiligte) in vielen Belangen die Parteienstellung zur Sache abspricht. Offensichtliche Unvollständigkeiten und Fehler sollten von unabhängigen Behörden geprüft werden.

Vertreter der Bürgerinititativen aus Oberwölbling, Traismauer, Maria Anzbach und Kreuzstetten.

 

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