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Radioktive Verstrahlung von Lebensmittel

  Ein Artikel aus der Salzburger Kronenzeitung

 

Das Thema ist ausgesprochen komplex.  Aber lebenseinschneidend.

 

Zum "Krone"-Artikel noch: Angesichts der verzweigten, komplexen Materie könnte man sich auf dem gegebenen Raum auch in einem „Qualitätsmedium“ kaum einen besseren Artikel erwarten.

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Eine einzige Aussage ist zu berichtigen (zwei ziemlich harmlose Unsauberkeiten können hier beiseite bleiben):

Die „30-prozentige Mehrbelastung“ kommt NICHT GLOBAL durch die laxen Grenzwerte (also auch für Grundnahrungsmittel) zustande, sondern ALLEIN SCHON DURCH die LM „minderer Bedeutung“. Anders gesagt, während die erlaubten Belastungen in Milch, Fleisch, Getreide usw bei Ausschöpfung der Limits im Schnitt 70% der Gesamtbelastung ausmachen werden, kommen im Schnitt 30% von den „zweitrangigen“ LMn. („Im Schnitt“, weil die genaue Belastung klarerweise von den regionalen bis hin zu den individuellen Ernäherungsgewohnheiten abhängt.) – Und dieser hohe Beitrag der „Zweitrangigen“ kommt von den exorbitant hohen Toleranzen, durch die der quantitativ geringe Anteil von Gewürzen, Nüssen usw an der Nahrung gleichsam ausgeglichen wird.

 

Zum Artikel, als Ausschnitt aus der Salzburger Krone, (Achtung 2 Seiten) KLICK HIER

 

Hier im Anschluß ein Brief an die Bundesministerin für Gesundheit Fr. Dr. Sabine Oberhauser

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Wir haben dieses Schreiben zunächst an Herrn Umweltminister Andrä RUPPRECHTER gerichtet. Nach heutiger Auskunft von Herrn Abteilungsleiter DI A. MOLIN sind für die angesprochene Materie allerdings in erster Linie Sie zuständig. Gerne wenden wir uns daher an Sie (zumal wir von der Wiener Plattform Atomkraftfreie Zukunft erfahren haben, daß diese bei einem Gespräch in anderer Angelegenheit auch die vorliegende Thematik ansprechen konnte).

Der Europäische Rat soll bis Ende ds.J. die Neufassung der EURATOM-Strahlengrenzwertverordnung beschließen, genauer gesagt die Verordnung zur Festsetzung der Kontaminations-Höchstwerte für Lebensmittel, die nach einer künftigen atomaren Großunfall gelten sollen. Sie werden dort also Österreich vertreten. Im Umfeld hat das Europaparlament über die entsprechende Kommissionsvorlage am 9. Juli ds.J. abgestimmt. Insgesamt positiv zur Vorlage, jedoch auch mit Mehrheit für die Zusatzanträge zu den Lebensmitteln „geringerer Bedeutung“ (Verbesserungen im Sinne echteren Strahlenschutzes).

Das französische Strahlenmeßinstitut CRIIRAD (Commission de recherche et d’information indépendantes sur la radioactivité, Valence, F) hatte zuvor die Zusammenfassung einer kritischen Analyse der Kommissionsvorlage an alle Parlamentarier übermittelt. Diese in deutscher Fassung, ebenso wie eine in Teilen ähnliche CRIIRAD-Unterlage an die Adresse der Atomic Questions Working Group, hänge ich diesem E-Mail an. Wir werden diese Unterlagen auch an die NR-Fraktionen leiten. (Vgl. evtl. auch http://www.strahlentelex.de/Stx_13_642-643_S01-03.pdf.)

Die von der CRIIRAD bemängelten Irrtümer und Widersprüchlichkeiten der Kommissionsvorlage sind derart zahlreich und gravierend, daß sie unbedingt eine grundlegende Überarbeitung dieses gesamten Grenzwertekomplexes gebieten. Nur wenn sich die CRIIRAD ihrerseits in ihrer Kritik erheblich irren sollte,* wäre es gerechtfertigt, auf eine solche Überarbeitung zu verzichten. Sollten solche nach Ansicht Ihres Ministeriums vorliegen, bitten wir Sie aber, solche etwaigen Fehler der CRIIRAD-Analyse konkret zu benennen. Einzig die Bilanz von Richtigkeit/Kohärenz und Fehlern/Inkohärenzen auf den beiden Seiten kann dafür maßgeblich sein, ob die EK-Vorlage ausreichende Qualität besitzt, um verantwortungsbewußt beschlossen zu werden.

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir Sie, sehr geehrte Frau Bundesminister, eine gründliche Prüfung der Einwände der CRIIRAD gegen die Kommissionsvorlage betreffend die Höchstwerte für die Strahlenbelastung von Lebensmitteln im Fall eines großen Nuklearunfalls mit massivem Radioaktivitätsaustritt zu veranlassen.** Es versteht sich von selbst, daß diese Prüfung nicht wieder von jenen Experten oder Fachbeamten allein durchzuführen ist, die die Materie bisher für Sie bearbeitet haben; die nötige Objektivierung kann nur durch Beiziehung von Expert/inn/en erfolgen, die der „neuen alten“ Verordnung zu den Kontaminationslimits eben kritisch gegenüber stehen: solche stehen außer in der CRIIRAD auch in Deutschland und in Österreich (zB Öst. Ökologie-Institut) zur Verfügung.

Auf den Punkt gebracht geht es hier um nicht mehr und nicht weniger als um die sanitär-medizinische Präparierung der Behörden und der Bevölkerung auf ein nächstes Tschernobyl. Mit der dementsprechenden wissenschaftlichen Sorgfalt und politischen Voraussicht und Vorsorge bei Erstellung oder Neufassung EU-weiter Rechtsgrundlagen muß die Allgemeinheit daher rechnen können.

Ihnen für jegliche Bemühungen in diesem Sinn im voraus dankend verbleibe ich freundlich grüßend  -

 

Heinz Stockinger, Obm. Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE)

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