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Bezirkshauptmannschaft in Hartberg: ein Redaktionsversehen oder Versagen der Politiker ?

Die Bürgerinnen und Bürger bleiben ohnmächtig auf der Strecke !

Am Freitag 24. August 2012 - endet die Begutachtungsfrist zum Entwurf der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark (Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung).

Danach soll durch Zusammenlegung der Bezirke Fürstenfeld und Hartberg, der neue Bezirk Hartberg-Fürstenfeld entstehen, wobei als Sitz der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vorgesehen ist (§§ 2 und 3). In den  Erläuterungen zum Verordnungsentwurf wurde festgestellt, dass „mit der Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012, BGBl. II Nr.243/2012 die Bundesregierung die Zahl der Bezirksgerichte um sieben verringert und die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte neu festgelegt hat; diese Verordnung tritt gestaffelt mit 1. Juli 2013 bzw. mit 1. Juli 2014 in Kraft.

Da die Sprengel der steiermärkischen Bezirkshauptmannschaften über die Bezirksgerichtssprengel definiert werden, ist eine entsprechende Anpassung erforderlich“.

Wenn nun das Bezirksgericht Fürstenfeld sämtliche Gemeinden der bisherigen Bezirksgerichtssprengel Hartberg und Fürstenfeld umfasst, muss, wenn es wirklich um eine „Anpassung“ geht, der Sitz der mit dem Bezirksgerichtssprengel Fürstenfeld neu einzurichtenden und ausdehnungsmäßig identen Bezirkshauptmannschaft in Fürstenfeld sein: in den Erläuterungen findet sich nämlich überhaupt keine Begründung, weshalb bei der Zusammenlegung der (bisherigen) Bezirkshauptmannschaften Fürstenfeld und Hartberg von der im vergleichbaren Fall (Südoststeiermark) vorgenommenen Vorgangsweise, nämlich am Sitz des einzigen Bezirksgerichtes für den neuen Bezirk auch die neue Bezirkshauptmannschaft einzurichten, abgegangen wurde.

Vielmehr kann bei Schaffung eines neuen Bezirkes "Fürstenfeld-Hartberg" und Festlegung von Fürstenfeld als Sitz dieser Bezirkshauptmannschaft nicht nur eine unnötige und aus  wirtschaftlichen Gründen abzulehnende  Schmälerung synergetischer Effekte zwischen Gericht und Verwaltungsbehörde vermieden werden. Es bleiben so auch alle in den Erläuterungen nachvollziehbar dargestellten Einsparungseffekte erhalten und wird der "BürgerInnennähe" durch das vorgeschlagene „Zwei-Standorte-Modell“, wonach ein Standort die neue Bezirkshauptmannschaft und der andere Standort eine Außenstelle bzw. ein Verwaltungszentrum ist, unter den gegebenen Umständen Rechnung getragen.

"Bürgeraktiv-Plattform für Menschen- und Bürgerrechte" hat sich grundsätzlich gegen eine Zusammenlegung der Bezirke Fürstenfeld und Hartberg ausgesprochen, jedoch angesichts der durch die Bezirksgerichteverordnung geschaffenen Situation im Begutachtungsverfahren für die Situierung der Bezirkshauptmannschaft in Fürstenfeld Stellung bezogen. „Bürgeraktiv“ erwartet, dass sich auch die Bürgermeister der Gemeinden des Bezirkes Fürstenfeld - die von „Bürgeraktiv“ dazu aufgefordert worden waren – entsprechend äußern.

Allerdings haftet dem gegenständlichen Begutachtungsverfahren, welches an sich der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit einer entscheidungsrelevanten Beteiligung bieten sollte, ein schwerer rechtsstaatlich und demokratiepolitisch bedenklicher Mangel an:

Wie zahlreiche Lokal-, Regional und Landespolitiker in den letzten Monaten - auch schon lange vor Erlassung der Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark Anfang Juli 2012 und somit zeitlich vor der Grundlage der nunmehr notwendigen „Anpassung“- in vielen Medien lauthals verkündet hatten, steht der Ausgang des Begutachtungsverfahrens, wie man auch auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Hartberg nachlesen kann, vermutlich schon fest: Sitz der neuen Bezirkshauptmannschaft soll Hartberg sein.

Die Bürgerinnen und Bürger, denen schon im politischen Entscheidungsprozess überhaupt keine  Mitwirkung eingeräumt wurde, stehen nun auch im Begutachtungsverfahren ohnmächtig vor dem Ergebnis leicht durchschaubarer politischer Händel zwischen Funktionären der Parteien SPÖ und ÖVP, die bis heute ihre Finanzierungsquellen nicht offenlegen. PolitikerInnen auf allen Entscheidungsebenen, die an der Beseitigung der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld mitgewirkt haben, zeigten damit,  dass Demokratie und Rechtsstaat nur mehr die verlogenen Kulissen ihrer Einflussnahme auf die konkreten Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger sind !

Fürstenfeld, am 24. August 2012

 

Für „Bürgeraktiv-Plattform für Menschen- und Bürgerrechte“
Johann Raunikar
Dr.W.Taucherstraße 5
8280 Fürstenfeld
0664/5228768

 

 

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