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Die Wahrheit ist zumutbar!

Auf diesen Satz von Ingeborg Bachmann beziehe ich mich beim Resümee im Verfahren

„380 kV- Transit-Freileitung Salzburg 2“

 

 

Der Kampf von Bürgerinitiativen ( IG-Erdkabel+ Fairkabeln) gegen diese Gesundheitsgefährdende und Landschaftszerstörende  Uralt-Technik „Freileitung“ in Salzburg  dauert nun schon über 10 Jahre. Wie mit uns Bürgern umgegangen wurde, will ich hier in darstellen.

Zuallererst mussten wir erkennen, dass den Worten ALLER Politischen Parteien in Österreich nicht zu vertrauen ist. Das Motto lautet „Ignorieren, bekämpfen, Zusammenarbeit heucheln“ zumindest wenn es im Zusammenhang mit Umweltschutz und Gesundheit geht. Was hier an Einwendungen und wissenschaftlichen Stellungnahmen von international anerkannten Wissenschaftlern „unter den Tisch“ gekehrt wurde  ist himmelschreiend und nicht erklärbar.

Wir haben das Ganze bis zum VwGH  durchgefochten, um letztendlich in einem fast 300 Seitigen Erkenntnis ( ich nenne es Ausredenkatalog) erfahren zu müssen, dass der ursprüngliche Bescheid, ausgestellt von der Salzburger Landesregierung, Gültigkeit hat. Eine anwaltliche Stellungnahme liegt nun bei der EU-Kommission mit dem Ersuchen um Prüfung, ob und welche EU-Gesetze bzw. Vorschriften in diesem Verfahren schlicht ignoriert wurden. Beispiel: die zwingend vorgeschriebene SUP (Strategische Umweltprüfung) wurde nicht durchgeführt und es sind noch 2 Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU gegen Österreich in dieser causa am Laufen.

Es laufen noch immer Enteignungsverfahren gegen mutige  Wald-und Grundbesitzer, die sich den ursprünglichen Servituts- Zwangsverträgen nicht beugen wollen, und daher Enteignet werden. Ein Urteil vom LVwG Salzburg gibt es bereits, der Vertrag ist in 2 wichtigen Punkten „überschießend und rechtswidrig“ Die Anwaltliche Vertretung für uns hatte Dr. List übernommen. Insgesamt betrifft das über 100 Menschen in Salzburg; über 100 Zwangsenteignungen in einer Demokratie, für ein höchst umstrittenes, zerstörerisches Bauvorhaben. Wie es mir persönlich bei einer der Verhandlungen ergangen ist, weil ich auf die Bitte hin, einen Kandidaten unterstützen wollte, habe ich bereits vröffentlicht-6 Polizisten einer Sondereinheit haben mich aus dem Verhandlungssaal abgeführt, da ich mich geweigert hatte den Saal zu verlassen und damit die Unterstützung aufzugeben.

Nichts desto trotz wurden die Bauarbeiten, sprich Waldrodungen – es sind ca 800 ha lt. EU-Forstgesetz  die gerodet werden müssen – bereits voll im Gange und die Verwüstungen sind grauenhaft. Wir machen weiter, denn es werden unserer Meinung nach bei Rodungen im Schutzwald die Bescheidauflagen nicht eingehalten-nachdem die Behörde ihre eigenen Fachbeamten schont und nicht amtliche Privatfirmen für die Überprüfung beauftragt, die vom Bauwerber bezahlt werden, konnten wir Dr. Christian Tomizcek als Forstwirtschaftlichen Sachverständigen dazu gewinnen , ein Gutachten über die Einhaltung des Bescheides abzugeben-bei Nichteinhalten klagen wir!!

Ein wichtiges Thema in UVP-Verfahren sind die Gutachter, insbesondere die Nichtamtlichen. Prof. Schöndorf Staatsanwalt a.D. in D schrieb darüber eine Broschüre mit dem Titel „Die Fälscher sie irren nicht sie Lügen“ – und die Behörden und Verwaltungsgerichte schenken ihnen Glauben.

Beispiel: 380 kV-Freileitung: Drei international anerkannte Wissenschaftler  im Fachgebiet Elektromagnetische Strahlung haben für uns kostenlos wissenschaftliche Stellungnahmen zu diesem Thema geschrieben das Gutachten eines prakt. Arztes mit einer Halbjährlichen Wochenendausbildung zum Umweltmediziner  wurde zur Entscheidungsfindung herangezogen.

Als die Rodungen beginnen sollten bildete sich in Bad Vigaun spontan eine Gruppe Bürger, die sich den Holzfällern in den Weg stellten und konnten vorab die Rodungen  stoppen. Wir richteten dort unser „Basislager“ ein und waren Tag und Nacht auf der Hut. Die Bauarbeiten wurden mittlerweile vom BVwG „abgesegnet“ und unsere Revision lag dem VwGH vor, aber es gab noch keine endgültige Entscheidung zu diesem Zeitpunkt.

Wir meldeten bei der BH-Hallein eine „Dauerdemo“ bis Ende September 2019 an und konnten so zumindest vorerst  die Rodungen verhindern. Bei div., Polizeieinsätzen wurden wir gefilmt und unsere Personalien aufgenommen. In der Folge wurden vor Gericht gezerrt und der Besitzstörung bezichtigt, weil wir den Wald der Österr. Bundesforste betreten haben und diese hatten dem Bauwerber das Servitutsrecht erteilt. 18 Personen standen insgesamt vor der Richterin, die 15 von uns wegen dieses Deliktes verurteilte. Die Verurteilten müssen sich nun nochmals vor Gericht verantworten, da der Bauwerber die entstandenen Kosten von 20.000.—p. Person von den Aktivisten eingeklagt haben.

Wir hatten bis dahin insgesamt schon tausende Euro an Verwaltungsstrafen bezahlt.

Erwähnenswert ist noch die Jüngste Verhandlung: Ein Demo-Aktivist hat aufgrund der Aufforderung der Behörde, den Ort der Demonstration verlassen und hat das Ganze von einem Nachbargrundstück beobachtet-trotzdem wurde er verurteilt, weil er durch seine Anwesenheit die Aktivisten unterstützt hat – so wird das Demonstrationsrecht in Österreich neuerdings in Österreich umgesetzt!!

 

Franz Köck
Obmann aktion21 austria
 
 
 
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Bundesländer: 

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