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EU-Verfahren Aarhus/Österreich

 

 

   Im Anschluss an die Pessekonferenz am 4.11. in Salzburg wurde dem
Herrn Minister Rupprechter ein Frage gestellt, 
die unbefriedigend, sogar unrichtig von diesem beantwortet worden ist.
  Hier ein offener Brief an Herrn Minister von Obmann Franz Köck

Sehr geehrter Herr Minister Rupprechter!

Im Zuge Ihrer Pressekonferenz am 4.11. 16 in Salzburg zur Übernahme des Vorsitzes der Alpenkonvention durch Österreich, hatte ich mit Theodor Seebacher und Anton Steiner die Gelegenheit kurz mit Ihnen zu sprechen. Meine Frage an Sie lautete, wie es mit der Umsetzung der Aarhus-Konvention in österreichisches Recht aussieht. Ihre Antwort war, es gehe zügig voran und es gäbe auch kein EU-Verfahren gegen Österreich.

Bei den Stellungnahmen  zur Vorlage der Verwaltungsgesetzreform ist in der Einwendung vom Umwelt-Dachverband – 13/SN-254/ME – auf Seite 4/7 jedoch zu lesen, dass seit 2014 ein Verfahren gegen Österreich läuft. Ebenso ist dies in der Einwendung der Österr. Umweltanwälte zu lesen.

Wie, sehr geehrter Herr Minister stehen Sie nun zu Ihrer Aussage, dass  k e i n  Verfahren gegen Österreich läuft.

Als Obmann der Österreichweiten Plattform für Bürger und Initiativen „aktion21-austria – pro Bürgerbeteiligung“ fühle ich mich für tausende von Bürgern in Österreich verantwortlich, diesbezüglich Auskunft zu erteilen.

Ich ersuche Sie deshalb um Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Köck
Obmann „aktion21-austria-pro Bürgerbeteiligung“
Waidach 271
5421 Adnet
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