
AKTION 21 Austria - PRO BÜRGERBETEILIGUNG ist eine überparteiliche und unabhängige Vereinigung von Bürgerinitiativen mit dem Ziel, eine wirksame Beteiligung der Bevölkerung an allen Planungen und Vorhaben durchzusetzen, die sich nachhaltig auf ihre Lebensqualität auswirken können. In dieser Vereinigung sind auch alle Bürgerinnen und Bürger willkommen, denen die Teilhabe der Bevölkerung an der Planung und Entscheidungsaufbereitung ein demokratiepolitisches Anliegen ist.
Auch in Salzburg wir versucht zu bauen und umzuwidmen was das Zeug hält. Ohne Rücksichtnahme auf Mensch, Natur und Weltkulturerbe. Es ist für mündige Bürger nicht hinzunehmen dass einfach so mit Federstrich zum Vorteil eines Einzelnen Flächen umgewidmet und bebaut werden - und wie es bebaut werden soll, zeigt die Ansicht welche auch der ICOMOS bzgl. Weltkulturerbe samt Begleitbrief übermittelt wurde; ein Rückbrief zwecks Prüfung ist schon eingelangt.
Liebe Mitmenschen!
Weihnachten 2023 und die Welt ist im totalen Umbruch. Noch spüren wir die geplante Totalüberwachung nicht direkt, nochspüren wir die Herrschaft des Digitalen Geldes nicht unmittelbar,
zumindes lt. Verfassung sind wir eine Demokratie und sind Neutral - aber beides bröckelt; wir müssen höllisch darauf achten dass wir beides nicht verlieren.
Smartmeter, 5-G Funk, digitaler Euro etc sind die Grundsäulen die eine totale Bespitzelung und Überwachung ermöglichen, dessen müssen wir uns klar sein.
Die europäische Bürgerinitiative EBI
Die 5-G Funktechnik wird OHNE wirkliche wissenschaftliche Forschung bzgl. Auswirkungen auf Mensch und Umwelt über unsere Köpfe hinweg eingeführt.
Es wird eine Übertragungstechnik mittels Glasfaserkabel gefordert.
Die Fertigstellung des umstrittenen Semmering-Basistunnels verzögert sich aufgrund der geologischen Schwierigkeiten neuerlich um ein Jahr (siehe unten stehende APA-OTS-Aussendung des Verkehrsministeriums).
Vor den geologischen Schwierigkeiten hat „Alliance For Nature“ immer schon gewarnt – auch bei den mündlichen Verhandlungen vor den UVP-Behörden (NÖ und Stmk.), dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
- So der Politikwissenschaftler Dr. Herbert Dachs Univ. Prof. i.R. - , er hat die enorme Wichtigkeit der Bürgerinitiativen als ausserparlamentrisches Regulativ erkannt. Das sollte ein Ansporn sein unsere Bürgerrechte einzufordern und NEIN zu sagen für Projekte die unsere Lebensqualität und Gesundheit, auch im Hinblick auf kommende Generationen, beeinträchtigen und gefährden-lt. "Aarhus Konvention" ist das unsere Pflicht (Aarhus Konvention=2005 auch von Österreich ratifiziert, jedoch erst 2019 zum Teil im nationalen Recht umgesetzt- auf Druck der EU)
Zum Brief Kick Hier
Sehr geehrter Herr NR-Präsident Mag. Sobotka!
Prof. Klaus Buchnerg geb. am 6. Februar 1941 in München - er ist ein deutscher Physiker, Universitätsprofessor und von 2003 bis 2010 war er Bundesvorsitzender seiner Partei. Bei der Europawahl 2014 kandidierte Buchner als Spitzenkandidat der ÖDP und wurde zum Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt. Bei der Europawahl 2019 wurde er wiedergewählt.
Die Corona-Pandemie ging von der chinesischen Stadt Wuhan aus, die als eine der ersten Städte weltweit mit allen drei Frequenzbändern für 5G ausgestattet wurde und daher einer sehr starken Strahlung ausgesetzt ist.
Diese beziehen sich auf die Bereiche Abfall, Luft, Wasser und bei den Ländern Naturschutz, Jagd- und Fischerei. Mit Erkenntnis vom 20.12.2019 stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nunmehr fest, dass anerkannten Umweltorganisationen in Verfahren nach dem Forstgesetz (ForstG) mit FFH-Bezug Parteistellung zu gewähren ist. Außerdem bekräftigt der Gerichtshof die Verpflichtung der nationalen Behörden und Gerichte unmittelbar anwendbarem Unionsrecht – wie hier dem Art 6 Abs 3 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) – auch durch das Gewähren des Anwendungsvorrangs Geltung zu verschaffen.
Parteistellung geboten, um Rechtsschutz zu gewährleisten
Die BH Zell am See bewilligte die Fällung von ca. 100-120 fm Holzmasse in Form von Einzelstammentnahmen in einem Schutzwald in der Außenzone des Nationalparks Hohe Tauern. Der Wald liegt im Natura 2000-Gebiet und ist ein Alpiner Lärchen- und Zirbenwald von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-RL. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg hatte die Beschwerde einer anerkannten Umweltorganisation im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, dass „das Forstgesetz für die vorliegende Zirbenfällung kompetenzmäßig im Lichte des Art 10 Z 10 B-VG keine Grundlage zur unmittelbaren Anwendung der FFH-RL auf dem Boden der Aarhus-Konvention" biete und eine Parteistellung im Fällungsbewilligungsverfahren nicht auf innerstaatliches Recht gestützt werden kann.
Nach unserer Veranstaltung zum Thema 5G-Netzausbau - Ganz ohne Risiko? am 15.1. in der Gemeinde Anif mit 180 BesucherInnen, darf ich Ihnen nun die jüngste Aussendung des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer zum geplanten Netzausbau weiterleiten.
Anlage 1 von Aerztekammer - Praesident Szekeres Klick Hier
Ein friedvolles Weihnachtsfest, viel Glück im neuen Jahr
und mögen alle Eure Wünschen an die Politik in Erfüllung gehen.
Sa 16.11.2019 11:00 – 14:00 Hotel Imlauer Hof, Rainerstraße 14
Tagesordnung:
Initiativen und NGO’s fordern von der neuen Regierung direkte Demokratie ohne unüberwindbare Hürden, verbesserte Regeln für transparente, faire und offene Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und eine Stärkung des Verfassungsgerichtshofes.
Die unterzeichnenden Initiativen und NGO’s ersuchen dringend, folgende Punkte in die Koalitionsverhandlungen mit der türkisen ÖVP als Bedingungen aufzunehmen. Wir beschränken uns bewusst auf nur drei Punkte, die jedoch das demokratische Leben in Österreich wesentlich beeinflussen und zur Stärkung des Demokratiebewusstseins beitragen werden. Nur durch ehrliche und wirksame Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Bevölkerung werden wir das Interesse an politischen Prozessen wieder wecken und so unsere demokratischen Werte schützen.
Die Politischen Zeichen stehen auf Gegenwind für kritische Bürger. Leider hat die „Kurz-Regierung“ zusammen mit der FPÖ wesentliche Verschlechterungen im Mitsprache Recht für uns Bürger beschlossen.
Vertrag-Verletzungsverfahren gegen Österreich seitens der EU stehen an und es ist zu hoffen, dass die notwendigen Änderungen auch rasch durchgeführt werden.
Kommunale Taktik gegen 5G
Neue Übersichtsstudie | ARTE-Film zur 5G-Debatte | Interview mit MdEP Prof. Buchner | Termine
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Der Schweizer Mobilfunknetzbetreiber SUNRISE will jetzt gemäss neuesten
PR-Meldungen mit 5G das Klima retten.
Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 11. August 2019
Dies unter Anderem mit selbstfahrenden, durch 5G gesteuerten Mähdreschern oder selbstfahrenden Riesentraktoren. Wie viel weniger CO2 diese dank 5G ausstossen bleibt allerdings Geschäftsgeheimnis der Werbefachleute. Auch die automatische Nachbestellung von Eiern im Kühlschrank erfolge jetzt dank 5G viel klimaschonender, das heisst fast in Echtzeit, bereits nach 5 Millisekunden, statt wie bisher im 4G-Netz, erst nach 50 Millisekunden. Wahnsinn! Für den Zeitgewinn von 45 Millisekunden werden rund 9mal stärkere Mobilfunksender als bisher benötigt. Sehr klimaschonend und sehr energiesparend!
Offensichtlich stimmt die Beurteilung des UVEK und des BAFU in der Mitteilung an die Kantone vom 17.4.2019, dass Mobilfunkstrahlung ausser der Beeinflussung von Hirnströmen und einer gestörten Durchblutung des Gehirns nichts bewirke. Die Beeinträchtigung der Spermienqualität, die Destabilisierung der Erbinformation sowie die Auswirkungen auf die Expression von Genen, der programmierte Zelltod und der oxidative Zellstress seien ja bloss lästige Nebenwirkungen. Ob diese etwa gesundheitsschädigend seien, müsse zuerst noch untersucht werden.
Siehe https://www.gigaherz.ch/5g-explosives-aus-dem-bafu/
In einer Vorlageentscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Einzelpersonen für den Schutz der Luftqualität weiter gestärkt: werden die Messstellen nicht richtig aufgestellt, kann dagegen ein Rechtsmittel erhoben werden. Das gilt nun auch direkt in Österreich.
EuGH gewährt neuen Rechtsschutz
Jeder EU-Mitgliedsstaat muss Luftgütemessstellen errichten und betreiben, um die Qualität der Luft zu messen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sollten die Schwellenwerte der Luftqualitäts-Richtlinie überschritten werden. Dieses System soll sicherstellen, dass die Gesundheit der Bevölkerung geschützt wird, immerhin sind allein Luftschadstoffe aus dem Verkehr weltweit für 385.000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich. Sind aber die Luftgütemessstellen nicht richtig positioniert, könnten deren Ergebnisse die Realität nicht korrekt abbilden und so die Gegenmaßnahmen verfälschen. Der EuGH reagierte auf dieses Problem und gewährt mit seinem Urteil C-732/17 der betroffenen Öffentlichkeit nun die Möglichkeit, gegen die falsche Verortung der Messstellen gerichtlich vorzugehen. Konkret sprach der Gerichtshof aus, dass der betroffenen Öffentlichkeit nach dem Prinzip des fairen Verfahrens („fair trial“, Artikel 47 Grundrechtecharta) ein Rechtsschutz zustehen muss. Die Klagenden aus Brüssel können daher nun gegen die aus ihrer Sicht falsche Aufstellung vorgehen. Da es sich aber um ein EuGH-Urteil handelt, ist das Ergebnis auch für Österreich verbindlich.
Rechtsschutz in Österreich
Rechtsschutz der betroffenen Öffentlichkeit gilt seit 2009
Ein aufsehenerregendes Erkenntnis veröffentlichte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Ende Mai nach einer Revision von ÖKOBÜRO. Der Rechtsschutz der betroffenen Öffentlichkeit auf Basis der Aarhus Konvention besteht laut dem Höchstgericht eigentlich seit 2009. Das betrifft vor allem die Frage der rückwirkenden Anfechtbarkeit von Bescheiden vor 2018.
Maßgebend: Die EU-Grundrechtecharta aus 2009
Der Verwaltungsgerichtshof nimmt die Revision von ÖKOBÜRO und dem WWF zum Anlass, endlich Klarheit in die Frage zu bringen, wie weit das Anfechtungsrecht von Umweltschutzorganisationen nach der Aarhus Konvention reicht. Dieses Recht, über das der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2017 gegenüber Österreich rechtsgültig entschieden hat, wurde vom Gesetzgeber im Aarhus-Beteiligungsgesetz auf eine Rückwirkung von einem Jahr beschränkt. Diese Beschränkung ist nicht zulässig, entschied der VwGH nun. Maßgeblich für das Anfechtungsrecht ist nämlich nach dem Höchstgericht die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die bereits 2009 in Kraft getreten war. Eine Beschränkung der Rechte von Umweltschutzorganisationen, die weniger weit geht ist daher nicht zulässig.
Die "SWISS RE" ist der zweitgrößte Rückversicherer weltweit und warnt vor 5-G.
In Österreich werden durch private Krankenversicherungen keine Leistungen für direkte oder indirekte Schäden durch EMF ( auch Handy-Strahlung) übernommen, weil das Risiko zu groß ist - auch das sollten die Menschen wissen.
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1412
Liebe Grüße
Franz
Siehe OTS von Transparency International – Austrian Chapter KLICK HIER
Der Österreichische Nationalrat möge beschließen. Verfahren zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen, solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen.
Download der Petition als pdf Datei Klick hier
Senden Sie bitte die unterfertigte Petition an
Mir wurde vor mehr als 50 Jahren diese Vorlage im Schulfach "Staatsbürgerkunde" als "Lehrmittel" nahe gebracht.
Voll des Stolzes waren wir auf unsere Demokratie.
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