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Ortsbildwahrung vs. überdimensionierter Wohnanlagenbau im ländlichen Raum

Was geschah nach dem offenen Brief an die Landesregierung?

 

Vertreter unserer BI wurden wieder einmal eingeladen, sich mit Experten aus Raumplanung, Ortsbildwahrung und Wohnbauförderwesen an einen Tisch zu setzen und die aufgezeigten Vorgehensweisen rund um den großvolumigen Wohnbau im ländlichen Raum zu diskutieren.

Hier nun einige Inhalte und Aussagen der Gesprächsrunde in Kurzform:

  •  Thema Raumordnung und Empfehlungen und Verordnungen des Landes dazu:

Grundaussage der beiden Herren (DI Pomaroli, DI Dietrich – örtliche u. regionale Raumplanung) war, dass das Land die Rahmenbedingungen für vorausschauende Flächennutzung und Verdichtung geschaffen hat; innerhalb dieser Vorgaben müssen die Gemeinden durch Bebauungspläne oder sonstige raumplanerische Instrumente selbst ihre Entwicklung regeln. Oft ist ein Anlassfall von überdimensionierten Wohnbau der Auslöser, sich näher mit diesen Themen der Raumplanung zu beschäftigen, da erst dann die Notwendigkeit des Handelns (zum Erhalt der Lebensqualität und Ortsidentität) erkannt wird.

Für die betroffenen Anrainer ist dies leider zu spät! Die Entscheidungsträger in den Gemeinden (Gemeinderäte, Bürgermeister) haben oft großen Aufholbedarf bzgl. ihrer Kenntnisse rund um zukunftstaugliche Raumplanung (speziell um das Thema Siedlungsentwicklung). Man muss aber auch anmerken, dass derart riesige Wohnanlagen, wie sie derzeit in jeder kleinen Gemeinde entstehen, bis vor kurzem noch kein Thema im ländlichen Raum waren. Mit solch städtischen Bauprojekten hat niemand gerechnet.

  • Thema Wohnbauförderung/Gestaltungsbeirat

DI  Stocker (Abt. Wohnbauförderung)  erklärte Inhalte des Gestaltungsbeirates und hinterließ dabei den Eindruck, man kümmere sich nur um gestalterische und wirtschaftliche Aspekte. In der Liste der Beurteilungskriterien für die Förderwürdigkeit  findet man allerdings viele Punkte, die auf Funktionalität des Bauwerkes und v.a. auch auf deren Umfeldbezug abzielen. Es stellt sich die Frage, ob dieser Beurteilungskatalog wirklich gewissenhaft herangezogen wird. Viele Projekte, die mit Förderung des Landes entstehen, lassen vermuten, dass dies nicht  geschieht. 

  • Gutachten und ihre Aussagekraft

Fast alle Anwesenden schienen sich einig, dass die Fragestellung des Auftraggebers maßgeblich über den Inhalt eines Gutachtens entscheidet und somit der Ausgang der Bewertung beeinflusst werden kann. Kritik an einem Ortsbildgutachten eines Amtssachverständigen aus dem Büro DI Eichlinger (Baudirektion) wurde sehr bestimmt zurückgewiesen. Und dies, obwohl die vorgebrachten Argumente erst durch Informationen zur Erstellung von Ortsbildgutachten durch eben dieses Büro formuliert werden konnten.

  • Aussagen zum Thema Wertverlust von Liegenschaften/Drohungen von Bauwerbern

Jeder Bauwerber hat das Recht, mit gerichtlichen Vorgehen zu drohen, wenn ihm durch unzulässige Einwendungen finanzieller Schaden entsteht könnte“.

 „Anrainer müssen sich halt Anwalt nehmen.“ (Anm.: Muss man sich leisten können!)

 „Rechtsschutzversicherung ist für jeden leistbar“ (Anm.: Vorsicht - zahlt nicht bei Bauverfahren.)

Bei jedem Bauprojekt kann es zu Schäden an Nachbarhäusern kommen. Das ist halt so.“ (Anm.: ?!?)

  • Thema Bauordnung:

DI Eichlinger vertrat die Meinung, dass die neue NöBO 2014 die Rechte der Anrainer nicht verringert hat.

 Dem wird wohl nicht jeder zustimmen – v.a. jene nicht, die sich gerade damit konfrontiert sehen. Es möge sich jeder selbst eine Meinung bilden.

 

Die Gesprächsrunde hinterließ bei uns den Eindruck, dass die Vertreter des Landes NÖ weit entfernt von der Realität der  von großvolumigen Wohnbauprojekten betroffenen Anrainer sind. Vor allem jener Anrainer, die in kleinen ländlichen Gemeinden leben. Sollten die Aussagen der anwesenden Experten tatsächlich den politischen Willen in unserem Land repräsentieren, dürfen sich  Anrainer nicht allzu viel Hoffnung auf Hilfe und Unterstützung machen.

Wie weit Realität und Praxis voneinander entfernt sind, zeigt auch der Artikel in der aktuellen „Mistelbacher NÖN“ über die Wohnanlagenübergabe im Rahmen eines Nachbarschaftsfestes in Eibesthal (NÖ). Direktor  Damberger von der Waldviertler Siedlungsgenossenschaft (WAV) wird über die Motivation dazu zitiert: “Wir leben in einer Zeit, in der man mit jedem verbunden ist und doch leben wir nebeneinander her“. Genau dieser von ihm beklagte Zustand unserer Zeit wird wohl auch der Grund sein, dass die WAV in Kreuzstetten seit 2012 bis heute noch kein einziges Mal das Gespräch mit den Anrainern ihres riesigen Wohnbauprojektes gesucht hat – nicht einmal nach damals mehrmaligen Anfragen von Seiten dieser!

 

Für die BI

Elisabeth Perschl

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