NÖ: am 22.Oktober 2020 wurde vom Landtag die Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 beschlossen.
Für die Anliegen unserer BI Wichtiges daraus:
- Es muss nun jede Gemeinde sich bewusst damit auseinandersetzen, wo großvolumiger Wohnbau Platz finden kann. Ab einer Geschoßflächenzahl von „1“ muss im Flächenwidmungsplan eine spezielle Widmung ausgewiesen sein. Die Geschoßflächenzahl ergibt sich aus
Summe aller zulässigen Geschoßflächen (durch)
Fläche des Bauplatzes
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BI Dorf bleiben
Beim Beitrag vom 15.7.2014 (Presseinformation - Eklat bei der Bauverhandlung) bin ich (Christine Kiesenhofer) als Ansprechperson genannt. Deshalb die Information auch auf dieser Website: ich bin im Frühling 2017 aus der Bürgerinitiative ausgetreten, ich halte die in diesem Jahr gesetzten Aktionen nicht für sinnvoll. Ich distanziere mich von den Beschuldigungen der Gemeindeverantwortlichen und den Forderungen an die Gemeinde. Die Auseinandersetzung ist beendet, es gibt einen Sieger - dies ist zu akzeptieren. Mein Anliegen ist in die Zukunft gerichtet: ein gutes Miteinander im Sinne der Bevölkerung und der Bewohner der Bäckergasse. Näheres dazu hier: https://kreuzstettenaktuell.com/2017/06/08/bauvorhaben-der-wav-in-der-ba...
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