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Temporäre Bausperren

Temporäre Bausperren – eine Möglichkeit für (Stadt-)Gemeinden Siedlungsdruck in geregelte Bahnen zu lenken

In vielen Gemeinden – v.a. rund um Ballungszentren und entlang von Hauptverkehrsachsen – ist boomende Wohnbautätigkeit zu beobachten. Bauträger und Spekulanten sind immer auf der Suche nach Grundstücken, um möglichst große und lukrative Projekte umsetzen zu können.

Vor allem im ländlichen Raum finden die zukünftigen Bauherren dabei oft nur unzureichende raumplanerische Regulierungen vor. Denn diese Entwicklung im Wohnbausektor traf/trifft viele Gemeinden überraschend und unvorbereitet. Die Grundstückspreise explodieren in den kleinsten Ortschaften – größere Bauträger/Spekulanten können diese bezahlen. Die geltenden Bauvorschriften reichen meist nicht aus, um die bestehende Bebauung bzgl. Erhalt von Wohnqualität und Ortsbildwahrung zu schützen. Vorhandene Infrastrukturen (Kanal, Wasser, Kindergarten, Schule, Arzt, ...) können mit dem oft massiven Wachstum nicht mithalten. Was zuerst für Gemeindeverantwortliche als verlockende Steigerung des Gemeindebudgets (mehr Einwohner – mehr staatliche Zuwendungen) gesehen wird, entpuppt sich nicht selten als finanzielle Belastung, da auch Investitionen in die Infrastruktur unternommen werden müssen.

In etlichen Gemeinden wurde daher von den Gemeindevertretern bereits eine Bausperre verhängt - partiell über gewisse Gemeindegebiete oder begrenzt für Vorhaben über eine definierte Anzahl an Wohneinheiten hinaus.

In der Zeit der partiellen und temporären Bausperre sollen die örtliche Raumordnung, Bebauungspläne und andere Regulative neu überdacht und erstellt werden. Die Bausperre schafft eine Atempause, um Klarheit zu schaffen, wie und wo die Gemeinde wachsen will und in welcher Form. Festgehalten werden die Entscheidungen dann im Flächenwidmungsplan, eventuell Bebauungsplan oder/und Entwicklungskonzept. Der maximale Zeitrahmen für eine derartige befristete Bausperre ist in den spezifischen Gesetzen der Bundesländer festgelegt.

Verantwortungsvolle Gemeindevertreter beziehen in diese Planung auch die Bevölkerung mit ein. Und im besten Fall werden die Ziele auch konsequent umgesetzt. Ein Bewusstsein dafür, dass der Bodenverbrauch reduziert werden muss, dies aber mit Maß und unter Berücksichtigung des Bestandes, bringt Lebensqualität und Zufriedenheit für alle. Und nicht zuletzt bringt eine gut geplante Raumordnung mit eindeutigen Regulierungen auch rechtliche Sicherheit und Klarheit – für Bauträger/Spekulanten UND die Bewohner der jeweiligen Gemeinden.

Beispiele für Bausperren:

Mistelbach: ab September 2021 Planen - Mistelbach an der Zaya im Weinviertel

Gaweinstal: ab November 2021 Marktgemeinde Gaweinstal (ort-schrick.at) (Seite 7)

Pyhra: partiell bis 2023  Gegen zersiedelung - Bau-Auszeit in Pyhra bis 2023 - NÖN.at (noen.at)

 

Entsprechende Gesetzestexte – Beispiele:

NÖ: Nö Raumordnungsgesetz 2014 /§26

Wien: Bauordnung für Wien §8

Burgenland: Burgenländisches Raumplanungsgesetz §26

 

Für die BI "Dorf bleiben"

Lisi Perschl

 

 

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