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Analyse zur Versammlung der IG-Erdkabel am 11. September 2019
von Franz Rohrmoser Konfliktforscher
IG-Erdkabel – Vorstandsmitglied und „aktion21-austria“ Obmann Franz Köck leitete am 11. September 2019 in Salzburg
eine spannende Podiumsdiskussion
Es war ein hochgradig besetztes Podium der IG-Erdkabel und „aktion21-austria“. Der nunmehr fast 40 Jahre andauernde, aber in den letzten Jahren zugespitzte Kampf gegen die Freileitung 380 KV auch durch das Land Salzburg war das Thema. Die 2011 gegründete Widerstandsbewegung IG-Erdkabel bündelte in dieser Versammlung nochmals fundiert ihre Argumente gegen die 380 KV Freileitung. Es wird klar: Die Freileitung ist ein Auslaufmodell, die Zukunft liegt - so wie in Deutschland bereits üblich - beim Erdkabel. Aus allen betroffenen Gemeinden waren viele engagierte Bürger angereist-lediglich die eingeladenen Politiker(Innen) und Einreichers APG glänzten mit Ausnahme von NEOS geschlossen durch Abwesenheit.
Eine „Pflichtveranstaltung“ für BI und engagierte Bürger.
Wir laden ein: Am 11.9.2019-um 18:30h in Salzburg Bayrhamerstraße 18
Im „Living Room“
Politiker und Entscheidungsträger hören zu was den Bürgern wichtig ist, Hauptthema ist eine kritische Betrachtung über die Abhandlung des Verfahrens 380 kV-„Salzburgleitung“-Vergleiche mit ähnlichen Fällen in Österreich.
Darstellung der Situation aus Sicht der Bürger : Franz Köck Obmann „aktion21-austria“ sowie Vize Präsident der IG-Erdkabel.
Fachliche Stellungnahmen zu den Themen Gesundheit, Geologie, Elektrotechnik, Naturschutz-Landschaftsschutz.
Eine Einladung ergeht an alle Salzburger Landespolitiker, sowie Vertreter der Bundesparteien.
Der Schweizer Mobilfunknetzbetreiber SUNRISE will jetzt gemäss neuesten
PR-Meldungen mit 5G das Klima retten.
Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 11. August 2019
Dieser Blick über die Grenzen zeigt uns die Zustände in der Schweiz.
In Österreich wird das noch erfolgreich verheimlicht.
Dies unter Anderem mit selbstfahrenden, durch 5G gesteuerten Mähdreschern oder selbstfahrenden Riesentraktoren. Wie viel weniger CO2 diese dank 5G ausstossen bleibt allerdings Geschäftsgeheimnis der Werbefachleute. Auch die automatische Nachbestellung von Eiern im Kühlschrank erfolge jetzt dank 5G viel klimaschonender, das heisst fast in Echtzeit, bereits nach 5 Millisekunden, statt wie bisher im 4G-Netz, erst nach 50 Millisekunden. Wahnsinn! Für den Zeitgewinn von 45 Millisekunden werden rund 9mal stärkere Mobilfunksender als bisher benötigt. Sehr klimaschonend und sehr energiesparend!
Offensichtlich stimmt die Beurteilung des UVEK und des BAFU in der Mitteilung an die Kantone vom 17.4.2019, dass Mobilfunkstrahlung ausser der Beeinflussung von Hirnströmen und einer gestörten Durchblutung des Gehirns nichts bewirke. Die Beeinträchtigung der Spermienqualität, die Destabilisierung der Erbinformation sowie die Auswirkungen auf die Expression von Genen, der programmierte Zelltod und der oxidative Zellstress seien ja bloss lästige Nebenwirkungen. Ob diese etwa gesundheitsschädigend seien, müsse zuerst noch untersucht werden.
Siehehttps://www.gigaherz.ch/5g-explosives-aus-dem-bafu/
Landesverwaltungsgericht – öffentliche Verhandlung in Korneuburg (Bauprojekt „Gardenagründe“)
Am 27. Juni 2019 nahm ein Mitglied unserer BI als Zuhörer an dieser Verhandlung zum Bauprojekt auf den ehemaligen „Gardenagründen“ in Korneuburg teil.
Das geplante Bauprojekt umfasst ca. 100 Wohneinheiten in sehr dichter Bauweise samt Tiefgarage in einem Einfamilienhaus-Siedlungsgebiet. Die Geschäftsführer der Bauträger wechselten schon mehrmals über die Jahre. Bei den Abbrucharbeiten der alten Fabrik vor einigen Jahren kam es laut Anrainer zu schwerwiegenden Schäden an ihren Liegenschaften. Auf finanzielle Entschädigung warten die Betroffenen noch heute. Ein Schreiben („Vereinbarung“) liegt vor, in dem die Bauwerber sich bereit erklären, einen Pauschalbetrag für die Schäden und einen pauschalierten Beitrag zu den Verfahrenskosten leisten zu wollen – jedoch nur, wenn die Anrainer im Gegenzug sich verpflichten, laut genau aufgelisteter Vereinbarungen in jenem Schreiben, „keine wie auch immer gearteten Einwendungen und Rechtsmittel gegen das Bauvorhaben auf Basis der Vorstudie in baurechtlicher Hinsicht zu erheben“.
In einer Vorlageentscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Einzelpersonen für den Schutz der Luftqualität weiter gestärkt: werden die Messstellen nicht richtig aufgestellt, kann dagegen ein Rechtsmittel erhoben werden. Das gilt nun auch direkt in Österreich.
EuGH gewährt neuen Rechtsschutz
Jeder EU-Mitgliedsstaat muss Luftgütemessstellen errichten und betreiben, um die Qualität der Luft zu messen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sollten die Schwellenwerte der Luftqualitäts-Richtlinie überschritten werden. Dieses System soll sicherstellen, dass die Gesundheit der Bevölkerung geschützt wird, immerhin sind allein Luftschadstoffe aus dem Verkehr weltweit für 385.000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich. Sind aber die Luftgütemessstellen nicht richtig positioniert, könnten deren Ergebnisse die Realität nicht korrekt abbilden und so die Gegenmaßnahmen verfälschen. Der EuGH reagierte auf dieses Problem und gewährt mit seinem Urteil C-732/17 der betroffenen Öffentlichkeit nun die Möglichkeit, gegen die falsche Verortung der Messstellen gerichtlich vorzugehen. Konkret sprach der Gerichtshof aus, dass der betroffenen Öffentlichkeit nach dem Prinzip des fairen Verfahrens („fair trial“, Artikel 47 Grundrechtecharta) ein Rechtsschutz zustehen muss. Die Klagenden aus Brüssel können daher nun gegen die aus ihrer Sicht falsche Aufstellung vorgehen. Da es sich aber um ein EuGH-Urteil handelt, ist das Ergebnis auch für Österreich verbindlich.
Rechtsschutz der betroffenen Öffentlichkeit gilt seit 2009
Ein aufsehenerregendes Erkenntnis veröffentlichte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Ende Mai nach einer Revision von ÖKOBÜRO. Der Rechtsschutz der betroffenen Öffentlichkeit auf Basis der Aarhus Konvention besteht laut dem Höchstgericht eigentlich seit 2009. Das betrifft vor allem die Frage der rückwirkenden Anfechtbarkeit von Bescheiden vor 2018.
Maßgebend: Die EU-Grundrechtecharta aus 2009
Der Verwaltungsgerichtshof nimmt die Revision von ÖKOBÜRO und dem WWF zum Anlass, endlich Klarheit in die Frage zu bringen, wie weit das Anfechtungsrecht von Umweltschutzorganisationen nach der Aarhus Konvention reicht. Dieses Recht, über das der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2017 gegenüber Österreich rechtsgültig entschieden hat, wurde vom Gesetzgeber im Aarhus-Beteiligungsgesetz auf eine Rückwirkung von einem Jahr beschränkt. Diese Beschränkung ist nicht zulässig, entschied der VwGH nun. Maßgeblich für das Anfechtungsrecht ist nämlich nach dem Höchstgericht die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die bereits 2009 in Kraft getreten war. Eine Beschränkung der Rechte von Umweltschutzorganisationen, die weniger weit geht ist daher nicht zulässig.
Die "SWISS RE" ist der zweitgrößte Rückversicherer weltweit und warnt vor 5-G.
In Österreich werden durch private Krankenversicherungen keine Leistungen für direkte oder indirekte Schäden durch EMF ( auch Handy-Strahlung) übernommen, weil das Risiko zu groß ist - auch das sollten die Menschen wissen.
Der Beitrag über die 380 kV in der ORF 2 Sendung „Report“v
vom 11. Juni 2019 war an Einseitigkeit zu Gunsten der APG nicht mehr zu überbieten. Wesentliche fachliche und sachliche Aussagen der BI-Vertreter wurden einfach weggelassen, damit der Vertreter des Einreichers APG mehr Sendezeit bekam, und dabei scheinbar jeden Bezug zum „Stand der Technik“ verloren hat.
Siehe Brief von Dr. List an Dr. Wrabetz KLICK HIER
Kein 5G bevor nicht bewiesen ist, dass diese Funk-Strahlung unschädlich ist.
Siehe dazu auch den Beitrag von ORF weiter unten!
Aufklärung über die bereits nachgewiesenen Wirkungen von Mobilfunk-Strahlung auf Bienen, Bäume und Menschen und was uns mit Pre5G und 5G erwartet erhalten Sie
am Di., 25.6.2019, 18:30 Uhr im ABZ Salzburg, Kirchenstr. 34 (Einlass ab 18:00 Uhr)
im Power-Point-Vortrag
Am Di., 14. Mai 2019 um 18:30 (Einlass ab 18:00 Uhr)
im "ABZ - Haus der Möglichkeiten" Kirchenstr. 34, 5020 Salzburg
Siehe Einladung Klick Hier
Eintritt Frei - freiwillige Spenden für weitere Informationsarbeit sind herzlich willkommen.
Der ORF nimmt einen Beitrag über den Widerstand der 380kV-Salzburgleitung auf
Am Freitag den 10.5.219 um 14 h kommt ein ORF TV-Team von der Redaktion „Report“ nach Adnet und nimmt einen Beitrag über den Widerstand 380kV-Salzburgleitung auf .
Gesendet wird am Dienstag den 14.5.19 im Beitrag Report.
Es sollen sich möglichst viele Menschen diesen Beitrag ansehen – bitte um Verbreitung.
Ein außergewöhnlicher Mensch ist seinen letzten Weg gegangen. Der Bürgerrechtler und Mitbegründer der Salzburger Bürgerliste, Richard Hörl.
Er starb kurz nach seinem achtzigsten Geburtstag am Ostermontag, dem 22. April 2019. Sein Wunsch und der seiner Familie war es, dass seine Verabschiedung gestern in engstem Kreis stattfand. Wir haben das selbstredend respektiert.
Im „SPÖ-Hagenthaler“ titelt Ihre Partei „Koalition ratlos – Volksbefragung – und jetzt?/Sportplatz – was nun?“ Sie erweckt den Eindruck, als trete sie für die Beibehaltung des Sportplatzes an seinem derzeitigen Standort ein.
Nur findet sich bei genauem Durchlesen des Beitrags kein klares, eindeutiges Bekenntnis dazu. Er ist so geschickt verfasst, dass man alles herauslesen oder hineininterpretieren kann
Am Freitag den 12.4.1019 haben wir, die IG-Erdkabel durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und Revision beim BVwGH aufgrund des Erkenntnis des BVwG im UVP-Verfahren 380 kV-Salzburgleitung eingebracht und eine Aufschiebende Wirkung beantragt.
Die Selbsthilfegruppe Elektrosmog Salzburg, die seit 2003 aufgrund zahlreicher Betroffener sehr gut über mögliche Auswirkungen von starker Funk-Strahlung auf Lebensqualität und Gesundheit Bescheid weiß, ladet ein zu einer
Power-Point-Präsentation über 5G und was uns darüber verschwiegen wird.
Wann: 24. April 2019 um 18:30 (Einlass ab 18:00 Uhr)
Wo: "ABZ - Haus der Möglichkeiten"
Kirchenstr. 34, 5020 Salzburg
eine Siehe Einladung Klick hier
Strahlenschutz – Verfahrensauszug zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen/Keine Einführung des 5G-Mobilfunkstandards ohne Unbedenklichkeitshinweis
Der Österreichische Nationalrat möge beschließen. Verfahren zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen, solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen.
Komische Frage: wofür braucht man ein Ortszentrum?
Einfache Antwort: man braucht es nicht, wenn es ohnedies da ist.
Wozu also noch darüber reden, wir haben ohnedies abgestimmt. Einmal genügt doch!
Irrtum: wir haben darüber nicht abgestimmt, ja nicht einmal ernsthaft geredet.
Abgestimmt haben wir darüber, ob auf dem Areal des Wörderner Sportplatzes bis zu 350 Wohnungen gebaut werden sollen. Dies – der Bau von (bis zu 350) Wohnungen wurde von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Wenn man die dilettantisch formulierte Frage beim Wort nimmt, betrifft die Ablehnung nicht den „Bau von 350 oder mehr Wohnungen“, sondern nur den Bau von „bis zu 350 Wohnungen“, also von weniger als 351 Wohnungen: das heißt überhaupt keine!.
In der Versammlung der Vereinigung Bürger für Bürger am Mittwoch, den 06. März 2019 wurde angeregt:
1. der Beginn künftiger Versammlungen wird auf 19:00 Uhr (Gartencafé) verlegt, eine verbindliche Tagesordnung mit vorgegebenen Zeiten für jeden TO-Punkt festgelegt; unter dem letzten Punkt „Allfälliges“ besteht ausgiebige Gelegenheit zum Austausch von Informationen.
Wir nehmen es zur Kenntnis, aus folgenden Gründen werden wir jedoch die Höchstgerichte bemühen müssen:
Der jedem Richter bei der Urteilsfindung zustehende Ermessensspielraum wurde in diesem Verfahren ausschließlich dem Einreicher gewidmet – die fachlichen Einwendungen von Gemeinden und Initiativen wurden pauschal abgeschmettert. Dazu Prof. Dr. Lueger-Gerichtlich beeideter Sachverständiger (Leserbrief zu „ReadIng 80/2018“) aus seinen Erfahrungen: „Zusammenfassend halte ich fest, dass Behörden und Verwaltungsgerichte bei politisch forcierten Großprojekten die Vorschriften zur Bestellung nichtamtlicher Sachverständiger außer Acht lassen – die anscheinend systematische Nichtbeachtung geltender Rechtsnormen durch Behörden und Verwaltungsgerichte scheint mir geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat zu untergraben“
Im Verfahren 380 kV-Leitung wurde für das Fachgebiet „Humanmedizin“ ein Sachverständiger bestellt, dessen wissenschaftlich Leistung von 3 international anerkannten, unabhängigen Wissenschaftlern auf diesem Fachgebiet, Prof. Hecht, Prof. Adlkofer und Prof. Frentzel-Beyme, vernichtend beurteilt jedoch kurzerhand abgeschmettert wurden. So wurde das „Höchste Schutzgut Gesundheit“ abgetan.
Der Workshop richtet sich an alle Interessierten und erfordert daher keine technischen Vor- oder Fachkenntnisse!
Eine Besonderheit wird alltäglich
Ab Frühjahr 2019 werden in der Seestadt Aspern automatisierte Busse fahren - und gelten dabei als Besonderheit. Doch das wird sich ändern. Denn sehr wahrscheinlich werden in einigen Jahren hoch automatisierte Fahrzeuge selbstverständlicher Teil des Verkehrs sein.
Diesen Wandel in der Mobilität wollen wir gemeinsam diskutieren!
Und zwar nicht nur in Wien sondern am 6. April auch in Graz, Pörtschach am Wörthersee, Linz & Salzburg